# Allgemeine Geschaeftsbedingungen fuer savien Stand: 2026-08-01 ## 1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsrangfolge Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer die Nutzung von savien, einer B2B-SaaS-Plattform fuer die Koordination von Haendlern, Lieferanten, Bestellungen, Sendungen, Dokumenten und dazugehoerigen Prozessen. Anbieter und Vertragspartner ist Davis Gabriels Kalnozols, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „savien“, Meierberger Str. 14, 31737 Rinteln, Deutschland („savien“). Diese AGB gelten ausschliesslich gegenueber Unternehmern, juristischen Personen des oeffentlichen Rechts und oeffentlich-rechtlichen Sondervermoegen. savien richtet sich nicht an Verbraucher. Eine Nutzung durch Verbraucher ist nur zulaessig, wenn wir dies vorher ausdruecklich in Textform vereinbaren und die dafuer erforderlichen Verbraucherinformationen bereitgestellt werden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdruecklich in Textform zustimmen. Bei Widerspruechen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Auftragsverarbeitungsvertrag in datenschutzrechtlichen Fragen, Leistungsbeschreibung oder Angebot, diese AGB, Anlagen wie SLA, TOM, Unterauftragsverarbeiterliste und Acceptable Use Policy. ### 1.1 Vertragssprache und Sprachrangfolge Diese AGB und die einbezogenen Anlagen werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Beide Fassungen werden aus derselben Quelle gepflegt und tragen dieselbe Version. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Auslegungsfragen ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgeblich. Die englische Fassung ist eine Uebersetzung zur Information und begruendet keine abweichenden Rechte oder Pflichten. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag in englischer Sprache geschlossen oder die Kommunikation in englischer Sprache gefuehrt wurde. Vertragssprache und Sprache der Kommunikation sind Deutsch oder Englisch. ## 2. Vertragsgegenstand savien stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software zur Verfuegung. Die Plattform ermoeglicht insbesondere: - Verwaltung von Firmenkonten, Nutzern, Rollen und Berechtigungen. - Verbindung von Haendlern und Lieferanten. - Verwaltung von Artikeln, Katalogen, Preisen, Bestellungen, Sendungen und Ruecksendungen. - Upload und Austausch von Dokumenten. - Kommentare, Benachrichtigungen und E-Mail-Kommunikation. - Abonnement- und Zahlungsverwaltung. - Optionale Integrationen, etwa BillBee. - Export- und Loeschfunktionen im Rahmen der verfuegbaren Plattformfunktionen. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Plan, der Leistungsbeschreibung, der Anwendung und ggf. individuellen Vereinbarungen. savien ist ein Werkzeug fuer operative B2B-Prozesse. savien ersetzt keine rechtliche, steuerliche, zollrechtliche, produktrechtliche oder buchhalterische Pruefung und schuldet keine individuelle Compliance-Beratung fuer Waren, Lieferketten oder Zielmaerkte des Kunden. ### 2.1 Wiederkehrende Bestellungen Der Kunde kann fuer wiederkehrende Beschaffungen ein Intervall hinterlegen. Die Automatisierung erzeugt bei Faelligkeit ausschliesslich einen **Bestellentwurf**. Sie versendet keine Bestellung an den Lieferanten. Die Bestellung wird erst wirksam abgegeben, wenn ein berechtigter Nutzer des Kunden den Entwurf prueft und ausdruecklich absendet. Vertragserklaerungen gegenueber dem Lieferanten gibt damit stets der Kunde ab, nicht savien. Der Kunde aktiviert, pausiert, ueberspringt und loescht wiederkehrende Bestellungen selbst. Jede Ausfuehrung wird mit Zeitpunkt protokolliert. Aenderungen von Preisen, Artikeln, Mengen, Verfuegbarkeiten oder Lieferantenzuordnungen werden von der Automatisierung nicht geprueft. Der Kunde ist verpflichtet, den Entwurf vor dem Absenden auf Richtigkeit und Aktualitaet zu pruefen. Kommt ein Entwurf wegen fehlender Daten, entfernter Artikel oder beendeter Verbindungen nicht zustande, entsteht keine Bestellung; ein Anspruch auf lueckenlose Erzeugung von Entwuerfen besteht nicht. ### 2.2 Rechnungsfunktion und E-Rechnung savien stellt technische Funktionen bereit, um aus Bestell- und Lieferdaten Rechnungsdokumente im PDF-Format zu erzeugen und bereitzustellen. Rechnungsaussteller bleibt der jeweilige Kunde. Er ist allein verantwortlich fuer den Inhalt, die Vollstaendigkeit der Pflichtangaben, die zutreffende Umsatzsteuerbehandlung sowie die handels- und steuerrechtliche Richtigkeit und Archivierung seiner Rechnungen. savien schuldet keine steuerliche Pruefung und gibt keine Zusage, dass ein erzeugtes Dokument den Anforderungen eines bestimmten Empfaengers, einer Behoerde oder eines bestimmten Zielmarkts genuegt. Ein einfaches PDF ist keine elektronische Rechnung im Sinne der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Regelungen zur obligatorischen E-Rechnung. Es gilt als sonstige Rechnung. Soweit der Kunde zur Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen nach EN 16931 verpflichtet ist, muss er hierfuer bis zur Bereitstellung entsprechender Funktionen ein geeignetes eigenes Verfahren einsetzen. Wir informieren den Kunden rechtzeitig, sobald savien strukturierte Formate unterstuetzt. Bis dahin ersetzt die Rechnungsfunktion kein Rechnungs- oder Buchhaltungssystem des Kunden. ## 3. Vertragsschluss, Testphase und elektronischer Geschaeftsverkehr Mit der Registrierung kommt ausschliesslich ein unentgeltlicher Kontonutzungsvertrag zustande. Die Annahme einer Einladung, die Verbindung mit einem Geschaeftspartner oder die produktive Nutzung allein begruenden kein kostenpflichtiges Abonnement. Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt nur zustande, wenn ein Inhaber oder eine fuer Abrechnung und Vertragsschluss nachweisbar berechtigte Person im Checkout ausdruecklich den Zahler, den Plan, den Preis, den Abrechnungszeitraum, die Verlaengerung, die Kuendigungswirkung und den Steuerhinweis bestaetigt. Vor Abgabe der Bestellung werden die einbezogenen Fassungen von AGB, AVV, Acceptable Use Policy und SLA angezeigt und dauerhaft abrufbar bereitgestellt. Bei Online-Bestellungen stellen wir technische Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern bereit und bestaetigen den Zugang der Bestellung elektronisch, soweit dies nach § 312i BGB erforderlich ist. Der Kunde kann die Vertragsbestimmungen einschliesslich der einbezogenen Rechtsdokumente bei Vertragsschluss abrufen und speichern. Die Annahme wird mit Dokument-ID, Version, Inhalts-Hash, Sprache, Zeitpunkt, Organisation, Nutzer und Berechtigungsrolle protokolliert, sodass der Vertrag aus dem Nachweis rekonstruiert werden kann. Bei individuell ausgehandelten B2B-Vertraegen koennen abweichende, gleichwertig dokumentierte Prozesse gelten. Testphasen, Pilotzugaenge oder kostenlose Plaene koennen funktional, zeitlich oder mengenmaessig beschraenkt sein. Ein Anspruch auf Fortfuehrung kostenloser Leistungen besteht nicht, sofern nicht individuell vereinbart. ### 3.1 Kostenlose Testphase der ersten monatlichen Verbindung Die erste monatliche Verbindung ist nach Abschluss des Checkouts fuer 90 Tage unentgeltlich. Die Testphase wird nur durch denselben ausdruecklichen Checkout ausgeloest, der auch das kostenpflichtige Abonnement begruendet. Der Kunde bestaetigt dabei zugleich die kostenpflichtige Fortsetzung nach Ablauf der Testphase. Aus der Registrierung, einer Einladung, einer Verbindung oder der blossen Nutzung entsteht weder eine Testphase noch ein kostenpflichtiges Abonnement. Nach Ablauf der 90 Tage geht die Verbindung automatisch in das bestaetigte kostenpflichtige Abonnement ueber. Der Kunde kann bis zum Ende der Testphase jederzeit kuendigen; in diesem Fall entsteht keine Zahlungspflicht. Wir weisen vor Ablauf der Testphase rechtzeitig in Textform auf den bevorstehenden Beginn der Zahlungspflicht und auf die Kuendigungsmoeglichkeit hin. Die Testphase gilt einmalig je Organisation und nur fuer eine Verbindung im Monatsplan. ## 4. Nutzerkonten, Rollen und Berechtigungen Der Kunde ist fuer die Verwaltung seiner Nutzerkonten, Rollen und Berechtigungen verantwortlich. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde muss uns unverzueglich informieren, wenn ein Zugang kompromittiert wurde oder ein Missbrauchsverdacht besteht. Der Kunde ist dafuer verantwortlich, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf savien erhalten und dass ausscheidende Mitarbeitende, Dienstleister oder Geschaeftspartner rechtzeitig entfernt werden. Handlungen ueber Nutzerkonten des Kunden werden dem Kunden zugerechnet, soweit sie aus seinem Verantwortungsbereich stammen. ## 5. Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich: - savien nur rechtmaessig, vertragsgemaess und im vorgesehenen B2B-Kontext zu nutzen. - Keine rechtswidrigen, verletzenden, irrefuehrenden oder sicherheitsgefaehrdenden Inhalte hochzuladen. - Keine Schadsoftware, automatisierte Angriffe, Scraping, Spam oder Umgehung technischer Schutzmassnahmen vorzunehmen. - Personenbezogene Daten nur mit ausreichender Rechtsgrundlage zu verarbeiten. - Keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder Daten ueber strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nach Art. 10 DSGVO einzustellen, sofern dies nicht vorher ausdruecklich vereinbart wurde. - Geschaeftsdaten, Preise, Steuerinformationen, Zollinformationen, Lieferdaten, Produktinformationen und Dokumente eigenverantwortlich auf Richtigkeit zu pruefen. - Erforderliche Einwilligungen, Informationspflichten, Betriebsvereinbarungen und Vereinbarungen gegenueber eigenen Nutzern, Mitarbeitenden und Geschaeftspartnern einzuhalten. - Lokale rechtliche Anforderungen zu beachten, wenn savien ausserhalb Deutschlands oder der EU genutzt wird. - Angeschlossene Drittanbieter-Konten, API-Schluessel und Integrationen sicher zu konfigurieren. Weitere Regeln ergeben sich aus der Acceptable Use Policy. ## 6. Inhalte und Kundendaten Der Kunde bleibt Inhaber seiner Daten und Inhalte. Wir erhalten das Recht, Kundendaten zu speichern, zu verarbeiten, zu uebertragen und darzustellen, soweit dies zur Bereitstellung, Sicherung, Fehlerbehebung, Abrechnung und zur Erfuellung dieses Vertrags erforderlich ist. Zur Weiterentwicklung von savien verwenden wir ausschliesslich aggregierte oder anonymisierte Nutzungs- und Fehlerdaten, die keiner Person und keinem Kunden mehr zugeordnet werden koennen. Eine darueber hinausgehende Nutzung von Kundeninhalten zu Produktverbesserung, Benchmarking oder zum Training von Modellen erfolgt nur auf gesonderte Weisung oder Vereinbarung mit dem Kunden. Der Kunde garantiert, dass er zur Nutzung, Verarbeitung und Uebermittlung der eingestellten Inhalte berechtigt ist. Der Kunde ist fuer Inhalte verantwortlich, die seine Nutzer oder angebundene Geschaeftspartner in savien einstellen. Wir pruefen Kundendaten nicht generell vorab. Bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken oder Vertragsverstoesse duerfen wir Inhalte pruefen, den Kunden kontaktieren, Inhalte sperren oder entfernen und weitere erforderliche Massnahmen treffen. ## 7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklaerung und, soweit savien als Auftragsverarbeiter handelt, nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag gemaess Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher fuer personenbezogene Daten, die er in savien verarbeitet, soweit er ueber Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Dies betrifft insbesondere Daten eigener Mitarbeitender, Lieferanten, Haendler, Ansprechpartner und sonstiger Geschaeftspartner. Wenn der Kunde personenbezogene Daten Dritter in savien einstellt, ist er fuer die Information der Betroffenen, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und ggf. Mitbestimmungsrechte verantwortlich. ## 8. Drittanbieter und Integrationen savien kann Dienste Dritter einsetzen oder optionale Integrationen bereitstellen, insbesondere Supabase, Vercel, Stripe, Resend und BillBee. Optionale Integrationen werden durch den Kunden aktiviert. Der Kunde ist fuer die Rechtmaessigkeit der Verbindung, die Zugangsdaten, die Konfiguration und die Einhaltung der Bedingungen des Drittanbieters verantwortlich. Drittanbieter koennen eigene Vertrags-, Datenschutz- und Nutzungsbedingungen anwenden. Wir schulden keine Verfuegbarkeit oder Fehlerfreiheit von Drittanbieterdiensten, soweit diese ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen. Wir duerfen Integrationen einschraenken oder deaktivieren, wenn dies aus Sicherheits-, Rechts-, Anbieter- oder Stabilitaetsgruenden erforderlich ist. ## 9. Preise, Zahlung und Abrechnung Preise, Abrechnungsintervalle, Testphasen und Planlimits ergeben sich aus `/pricing`, dem Checkout, dem Angebot oder einer individuellen Vereinbarung. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen werden ueber Stripe oder eine andere vereinbarte Zahlungsart abgewickelt. Bei Zahlungsverzug koennen wir den Zugang nach angemessener Ankuendigung einschraenken oder sperren, soweit der Kunde den Verzug nicht rechtzeitig behebt und die Sperre verhaeltnismaessig ist. Der Kunde ist fuer die Richtigkeit seiner Rechnungs-, Steuer- und Unternehmensdaten verantwortlich. ## 10. Verfuegbarkeit, Wartung und Support Wir bemuehen uns um eine hohe Verfuegbarkeit von savien. Verfuegbarkeit, Wartungsfenster, Supportzeiten und Reaktionsziele ergeben sich aus den [Support- und Verfügbarkeitsbedingungen](/de/sla) oder einer individuellen Vereinbarung. Keine Verfuegbarkeitsgarantie besteht fuer Ausfaelle durch hoehere Gewalt, Internetstoerungen, Drittanbieter, Notfallwartung, missbraeuchliche Nutzung, Sicherheitsvorfaelle oder Umstaende ausserhalb unseres Einflussbereichs. Der Kunde muss Stoerungen nachvollziehbar melden und zumutbar bei Analyse und Behebung mitwirken. ## 11. Aenderungen der Plattform Wir duerfen savien weiterentwickeln, aktualisieren und Funktionen aendern, soweit dadurch die berechtigten Interessen des Kunden angemessen beruecksichtigt werden. Wesentliche Einschraenkungen des gebuchten Kernfunktionsumfangs werden wir rechtzeitig mitteilen, sofern dies nicht aus Sicherheits-, Rechts- oder Betriebsgruenden kurzfristig erforderlich ist. Wir duerfen Aenderungen kurzfristig vornehmen, wenn sie zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben, zur Verhinderung von Missbrauch oder zur Stabilitaet der Plattform erforderlich sind. ## 12. Laufzeit und Kuendigung Die Laufzeit ergibt sich aus dem gebuchten Plan oder der individuellen Vereinbarung. Monatliche oder jaehrliche Abonnements verlaengern sich automatisch um das jeweilige Intervall, sofern sie nicht rechtzeitig gekuendigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegendem Missbrauch, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Sicherheitsrisiken oder gesetzlichen Verboten. Kuendigungen sollen in Textform oder ueber die in der Anwendung bereitgestellten Kuendigungsfunktionen erfolgen. ## 13. Datenexport, Anbieterwechsel, Vertragsende und Datenloeschung Der Kunde kann seine Daten nach den in der Anwendung bereitgestellten Exportfunktionen exportieren. Nach Vertragsende kann der Zugang deaktiviert werden. Wir loeschen oder anonymisieren Kundendaten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und technischer Backup-Zyklen nach Massgabe des AVV und der Datenschutzerklaerung. Der Kunde ist dafuer verantwortlich, rechtzeitig vor Vertragsende erforderliche Daten zu exportieren. Soweit savien als Datenverarbeitungsdienst im Sinne von Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (EU Data Act) einzuordnen ist, gelten ergaenzend folgende Regeln: - Der Kunde kann verlangen, dass wir ihn bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter, zu einer eigenen IKT-Infrastruktur oder bei der Loeschung exportierbarer Daten unterstuetzen. - Exportierbare Daten umfassen insbesondere vom Kunden eingegebene oder durch seine Nutzung generierte Unternehmens-, Nutzer-, Rollen-, Verbindungs-, Artikel-, Katalog-, Preis-, Bestell-, Sendungs-, Ruecksendungs-, Kommentar-, Dokumenten-, Integrations- und relevante Metadaten, soweit sie dem Kunden zuzuordnen sind und technisch exportierbar vorliegen. - Nicht exportierbar sind insbesondere interne Sicherheitsinformationen, interne Betriebs- und Administrationslogs, nicht kundenspezifische Systemmetriken, Geschaeftsgeheimnisse, Source Code, interne Modelle, interne Konfigurationen, Passwort-Hashes, API-Secrets und Daten Dritter, soweit deren Herausgabe rechtlich unzulaessig waere. Diese Ausnahme darf einen zulaessigen Anbieterwechsel nicht unnoetig behindern. - Verfuegbare Exportformate koennen insbesondere JSON, CSV, PDF und Originaldateiformate hochgeladener Dokumente sein. Einzelheiten richten sich nach den jeweils verfuegbaren Exportfunktionen, APIs und technischen Moeglichkeiten. - Ein Wechselprozess beginnt, wenn der Kunde uns eine ausreichend konkrete Wechsel-, Portierungs- oder Loeschanfrage stellt und die erforderlichen Zielinformationen bereitstellt. Die maximale Ankuendigungsfrist fuer den Beginn eines Wechselprozesses betraegt zwei Monate. - Wir leisten angemessene Unterstuetzung, handeln mit Sorgfalt zur Aufrechterhaltung der Geschaeftskontinuitaet und weisen auf uns bekannte Risiken fuer die Kontinuitaet hin. - Die regulaere Uebergangsfrist fuer den Wechsel soll 30 Kalendertage ab Beginn des Wechselprozesses nicht ueberschreiten. Ist dies technisch nicht machbar, informieren wir den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang der Anfrage ueber die Gruende und schlagen eine angemessene alternative Uebergangsfrist vor, die sieben Monate nicht ueberschreiten darf. - Nach Ablauf der Uebergangsfrist stellen wir die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage zur Abrufung bereit, soweit keine andere zulaessige Frist vereinbart wird. - Nach erfolgreichem Abschluss des Wechsel- oder Loeschprozesses loeschen wir exportierbare Kundendaten nach Ablauf der Abruffrist, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Sicherheitsinteressen, Streitfaelle oder Backup-Zyklen entgegenstehen. - Gesonderte Wechselentgelte werden ab dem 12. Januar 2027 nicht erhoben. Bis dahin duerfen solche Entgelte nur verlangt werden, soweit sie gesetzlich zulaessig sind, vorher transparent mitgeteilt wurden und die unmittelbar mit dem Wechsel verbundenen Kosten nicht uebersteigen. Standard-Servicegebuehren und zulaessige vertragliche Entgelte bleiben unberuehrt. Jeder ueber die Anwendung ausgeloeste Export enthaelt ein Manifest mit Schemaversion, Exportzeitpunkt, Anzahl der Datensaetze je Kategorie und der Liste der nicht exportierbaren Kategorien. Zu jedem Export wird eine SHA-256-Pruefsumme ueber die ausgelieferte Datei gebildet, mit der Datei ausgeliefert und im Exportprotokoll des Kontos gespeichert. Der Kunde kann damit Vollstaendigkeit und Unveraendertheit des Exports ohne unsere Mitwirkung pruefen. Datenschutzrechtliche Rechte auf Datenuebertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO bleiben unberuehrt. Der Produktexport und das gesetzliche Recht auf Datenuebertragbarkeit sind nicht deckungsgleich: Art. 20 DSGVO erfasst nur bestimmte personenbezogene Daten, waehrend der Produktexport auch nicht personenbezogene Geschaeftsdaten umfasst. ## 14. Rechte an savien Alle Rechte an savien, Software, Design, Marken, Dokumentation und sonstigen Bestandteilen verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern. Der Kunde erhaelt fuer die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht uebertragbares Recht, savien gemaess Vertrag zu nutzen. Reverse Engineering, Kopieren, Weiterverkauf, Vermietung, White-Labeling oder Nutzung fuer Konkurrenzprodukte ist nur erlaubt, wenn wir vorher ausdruecklich zustimmen oder zwingendes Recht dies erlaubt. ## 15. Feedback Der Kunde kann uns Feedback, Ideen oder Verbesserungsvorschlaege geben. Wir duerfen dieses Feedback unentgeltlich zur Verbesserung von savien nutzen, ohne vertrauliche Kundendaten offenzulegen. ## 16. Gewaehrleistung Es gelten die gesetzlichen Gewaehrleistungsrechte, soweit in B2B-Vertraegen zulaessig modifiziert. savien wird als SaaS bereitgestellt und ist nicht dafuer bestimmt, jede individuelle Prozess-, Compliance- oder ERP-Anforderung ohne gesonderte Vereinbarung zu erfuellen. Der Kunde muss Fehler nachvollziehbar melden und uns angemessene Gelegenheit zur Analyse und Behebung geben. Ein Fehler liegt nicht vor, soweit eine Stoerung auf unzulaessiger Nutzung, ungeeigneten Kundendaten, Drittanbietern, fehlerhafter Kundenkonfiguration oder nicht unterstuetzten Systemen beruht. ## 17. Haftung Wir haften unbeschraenkt bei Vorsatz, grober Fahrlaessigkeit, Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei uebernommenen Garantien. Bei leichter Fahrlaessigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung fuer mittelbare Schaeden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust und Folgeschaeden ist im gesetzlich zulaessigen Umfang ausgeschlossen, ausser in den Faellen unbeschraenkter Haftung. Fuer Datenverlust haften wir bei leichter Fahrlaessigkeit nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemaesser und regelmaessiger Datensicherung durch den Kunden entstanden waere. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten unserer Mitarbeitenden, Organe, Erfuellungsgehilfen und Dienstleister. ## 18. Freistellung Der Kunde stellt uns von Anspruechen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde oder seine Nutzer Inhalte rechtswidrig einstellen, Rechte Dritter verletzen, personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeiten, Drittanbieter-Integrationen rechtswidrig nutzen oder gegen diese AGB verstossen. Dies gilt nicht, soweit wir den Anspruch zu vertreten haben. ## 19. Vertraulichkeit Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur fuer Vertragszwecke. Vertraulich sind insbesondere nicht oeffentliche technische, wirtschaftliche, vertragliche und operative Informationen. Diese Pflicht gilt nicht fuer Informationen, die oeffentlich bekannt sind, rechtmaessig von Dritten erhalten wurden, unabhaengig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden muessen. ## 20. Sicherheit und Mitwirkung bei Vorfaellen Wir treffen technische und organisatorische Massnahmen nach Massgabe der TOM und des jeweils aktuellen Stands der Plattform. Der Kunde ist fuer angemessene Sicherheitsmassnahmen in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich, insbesondere sichere Endgeraete, starke Passwoerter, MFA-Nutzung, Berechtigungsmanagement und Schutz von API-Zugaengen. Sicherheitsvorfaelle oder Verdachtsfaelle sind unverzueglich an `security@savien.io` zu melden. Die Parteien unterstuetzen sich angemessen bei Untersuchung, Eindaemmung, Dokumentation und gesetzlich erforderlichen Meldungen. Soweit der Kunde oder savien unter NIS2-/BSIG-, KRITIS-, DORA- oder vergleichbare Sicherheits- und Meldepflichten faellt, bleiben diese Pflichten unberuehrt. Der Kunde ist fuer seine eigene Betroffenheitspruefung verantwortlich. ## 21. Internationale Nutzung, Exportkontrolle und Sanktionen savien kann grundsaetzlich international genutzt werden. Der Kunde ist dafuer verantwortlich, dass seine Nutzung in den jeweiligen Zielmaerkten rechtmaessig ist. Der Kunde darf savien nicht nutzen, wenn dies gegen anwendbare Exportkontroll-, Sanktions-, Embargo- oder Handelsbeschraenkungen der EU, Deutschlands, der USA oder anderer einschlaegiger Rechtsordnungen verstoesst. Der Kunde darf savien nicht fuer verbotene Waren, Dienstleistungen, Dual-Use-Gueter, sanktionierte Personen oder sanktionierte Gebiete einsetzen. Wir duerfen den Zugang sperren oder den Vertrag kuendigen, wenn eine Nutzung gegen solche Vorgaben verstoesst oder ein erhebliches Risiko dafuer besteht. ## 22. Aenderungen dieser AGB Wir koennen diese AGB mit Wirkung fuer die Zukunft aendern, wenn dies wegen Rechtsaenderungen, technischer Weiterentwicklung, neuen Funktionen, geaenderten Betriebsbedingungen oder Sicherheitsanforderungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Wir informieren den Kunden rechtzeitig ueber wesentliche Aenderungen. Widerspricht der Kunde innerhalb der mitgeteilten Frist, koennen die Parteien den Vertrag zum naechstmoeglichen Zeitpunkt beenden, soweit eine Fortsetzung zu alten Bedingungen nicht moeglich oder zumutbar ist. ## 23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Rinteln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberuehrt, falls savien ausnahmsweise gegenueber Verbrauchern angeboten wird. ## 24. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck moeglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulaessig ist.