# DSA-Kontakt und Meldeweg Stand: 2026-09-16 ## 1. Einordnung savien ist eine geschlossene B2B-SaaS fuer Haendler, Lieferanten und deren berechtigte Nutzer. Inhalte sind grundsaetzlich nur innerhalb berechtigter B2B-Beziehungen sichtbar. savien ist keine oeffentliche Social-Media-Plattform und kein Verbraucher-Marktplatz. Da Nutzer Dokumente, Kommentare, Produktinformationen und sonstige Inhalte speichern oder austauschen koennen, wird vorsorglich ein Melde- und Kontaktweg bereitgestellt. Dadurch wird nicht anerkannt, dass alle DSA-Pflichten fuer Online-Plattformen einschlaegig sind. ## 2. Kontaktstelle fuer Behoerden nach Art. 11 DSA Behoerden der EU-Mitgliedstaaten, die Europaeische Kommission und das European Board for Digital Services koennen uns erreichen unter: support@savien.io Kommunikationssprachen: Deutsch und Englisch. ## 3. Kontaktstelle fuer Nutzer nach Art. 12 DSA Nutzer koennen Fragen zu DSA-relevanten Themen richten an: support@savien.io Kommunikationssprachen: Deutsch und Englisch. ## 4. Meldung rechtswidriger Inhalte nach Art. 16 DSA Falls Nutzer oder Dritte der Ansicht sind, dass Inhalte in savien rechtswidrig sind, nutzen sie bitte das strukturierte Meldeformular: [Rechtswidrige Inhalte melden](/de/dsa-meldung) Das Formular fragt alle Angaben ab, die wir fuer eine Pruefung benoetigen, vergibt sofort eine Vorgangsnummer und bestaetigt den Eingang per E-Mail. Alternativ ist eine formlose Meldung an support@savien.io moeglich; sie kann jedoch Rueckfragen erfordern und die Bearbeitung verzoegern. Eine Meldung sollte so konkret sein, dass wir den betroffenen Inhalt ohne aufwaendige Nachforschung finden und pruefen koennen. Sie sollte insbesondere enthalten: - Name und Kontakt des Meldenden, ausser dies betrifft Inhalte, bei denen eine anonyme Meldung gesetzlich vorgesehen oder aus Schutzgruenden erforderlich ist. - URL, Objekt-ID, Bestellnummer, Dokumentname, Firmen-/Workspace-Bezug oder genaue Beschreibung des betroffenen Inhalts. - Begruendung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll. - Rechtsgrundlage oder betroffene Rechte, soweit bekannt. - Erklaerung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollstaendig sind. - Falls der Meldende fuer einen Rechteinhaber handelt: Nachweis der Berechtigung. Unvollstaendige Meldungen koennen Rueckfragen erforderlich machen und die Bearbeitung verzoegern. ## 5. Bearbeitung von Meldungen Jede ueber das Meldeformular eingehende Meldung erhaelt eine Vorgangsnummer im Format `DSA-JAHR-XXXXXX`. Unter dieser Nummer werden Eingang, Bearbeitungsstand und Entscheidung protokolliert. Die eingereichten Angaben werden nach dem Eingang nicht mehr veraendert; nur Status, Entscheidung und Zeitstempel werden fortgeschrieben. Wir bestaetigen den Eingang ausreichend konkretisierter Meldungen, soweit eine elektronische Kontaktadresse vorliegt. Wir pruefen Meldungen zeitnah, sorgfaeltig, objektiv und nicht willkuerlich. Je nach Sachlage koennen wir insbesondere: - den Inhalt unveraendert lassen, - den Kunden oder betroffene Nutzer zur Stellungnahme auffordern, - den Zugriff auf Inhalte beschraenken, - Inhalte entfernen, - Nutzer- oder Kontozugriffe einschraenken, - Integrationen oder Freigaben deaktivieren, - Behoerden informieren, soweit gesetzlich erforderlich. Wir informieren den Meldenden ueber unsere Entscheidung, soweit eine Kontaktadresse vorliegt und keine rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder schutzwuerdigen Interessen entgegenstehen. Betroffene Nutzer informieren wir, soweit dies gesetzlich erforderlich und praktisch moeglich ist. ### 5.1 Begruendung bei Beschraenkungen Beschraenken oder entfernen wir Inhalte oder schraenken wir ein Konto ein, teilen wir der betroffenen Organisation mit: - welche Inhalte oder Funktionen betroffen sind, - den konkreten Grund und die herangezogene rechtliche oder vertragliche Grundlage, - ob die Massnahme auf einer Meldung Dritter oder einer eigenen Pruefung beruht, - Umfang und voraussichtliche Dauer der Massnahme, - ob die Entscheidung automatisiert getroffen wurde, und - wie Widerspruch eingelegt werden kann. Das Widerspruchs- und Wiederherstellungsverfahren ist in Abschnitt 8 der [Acceptable Use Policy](/de/acceptable-use) beschrieben. Diese Angaben machen wir, soweit Art. 17 DSA anwendbar ist und keine gesetzlichen Gruende entgegenstehen. ## 6. Kriterien fuer Entscheidungen Bei Entscheidungen beruecksichtigen wir insbesondere: - anwendbares Recht, - Vertrag, AGB und Acceptable Use Policy, - Rechte und berechtigte Interessen der Beteiligten, - Schwere und Offensichtlichkeit der behaupteten Rechtsverletzung, - Risiken fuer Sicherheit, Datenschutz, Geschaeftsgeheimnisse und Dritte, - moegliche mildere Massnahmen. Eine generelle Vorabkontrolle von Nutzerinhalten findet nicht statt. ## 7. Automatisierte Entscheidungen Derzeit werden DSA-relevante Inhaltsentscheidungen nicht ausschliesslich automatisiert getroffen. Soweit technische Filter, Sicherheitsmechanismen oder automatisierte Vorpruefungen eingesetzt werden, dienen sie der Unterstuetzung und ersetzen keine erforderliche menschliche Pruefung bei begruendeten Meldungen. ## 8. Transparenzbericht und Kleinstunternehmen-Ausnahme savien wird als Kleinstunternehmen im Sinne des Art. 15 Abs. 2 DSA betrieben (weniger als 10 Mitarbeitende, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro). Kleinstunternehmen sind von den Transparenzberichtspflichten nach Art. 15 Abs. 1 DSA ausgenommen. Diese Einschaetzung wird bei Wachstum oder Strukturaenderungen neu bewertet. Soweit die Ausnahme nicht mehr greift, wird mindestens einmal jaehrlich ein leicht zugaenglicher Transparenzbericht zu einschlaegigen Moderationsmassnahmen veroeffentlicht. ## 9. Missbrauch des Meldewegs Offensichtlich unbegruendete, wiederholte oder missbraeuchliche Meldungen koennen abgelehnt werden. Wiederholter Missbrauch kann zur Einschraenkung der Bearbeitung fuehren, soweit gesetzlich zulaessig.